Berliner Arbeitsmarkt in unsicheren Zeiten – Positionen und Thesen
(Konferenz am 03.07.2009 im Abgeordnetenhaus von Berlin)
Wird prekäre Beschäftigung in Berlin zum Massenphänomen?
Unter diesem Motto hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen der Konferenz am 3. Juli 2009 mit ExpertInnen aus der Wissenschaft, der Bundesagentur für Arbeit, der Gewerkschaft, der Politik und der Verwaltung die Situation am Berliner Arbeitsmarkt diskutiert.
Mit den aktuellen Arbeitsmarktzahlen erreichten die Vorboten der Krise auch den Berliner Arbeitsmarkt: Weniger Beschäftigte als im Vorjahr zur gleichen Zeit, die Zahl der KurzarbeiterInnen steigt dagegen an. Die Zahl der offenen Stellen geht zurück, zudem sind ein Großteil der angebotenen Stellen häufig Teilzeitstellen.
Diese Zahlen zeigen, dass die Krise die ohnehin schwierige Situation auf dem Berliner Arbeitsmarkt noch weiter verschärft. Der Berliner Arbeitsmarkt hat zwar eine leichte Erholung in den letzten Jahren erfahren. Von einem nachhaltigen Beschäftigungszuwachs sind wir aber weit entfernt. Zudem gehört Berlin zu den Bundesländern mit der höchsten Erwerbslosigkeit, bzw. mit der höchsten Langzeiterwerbslosigkeit.
Vor diesem Hintergrund diskutierte Ramona Pop, (2009 noch) stellvertretende Fraktionsvorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion auf dem ersten Podium u.a. die Frage, wie ein nachhaltiger Beschäftigungsaufbau und die Absicherung flexibler Arbeitsverhältnisse – die in den letzten Jahren massenhaft entstanden sind – zu erreichen ist.
Die Diskussionsgrundlage lieferte PD Dr. Klaus Kraemer, Universität Siegen und Universität Münster mit seinem Vortrag „Prekäre Beschäftigung und soziale (Des)Integration – Umbrüche am Arbeitsmarkt und in der Erwerbsarbeit, soziale Ungleichheiten und Folgen für Erwerbsarbeit“.
In der Diskussion sind die Begriffe Prekarität und Prekariat die Signalwörter neuer sozialer Ungleichheiten, deren Ursachen in den Veränderungen der Arbeitswelt liegen. Der Begriff der Prekarität weist auf die Entwicklung einer Zwischenzone uneindeutiger Erwerbsverläufe, unsicherer sozialer Perspektiven und rascher biographischer Veränderungen hin. Verschärft werden diese Entwicklungen durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise.
Die Ausbreitung prekärer Beschäftigung geht mit gravierenden sozialen Folgen einher: Die unmittelbar Betroffenen leiden darunter, dass ihre Zukunft unsicher und das Geld knapp ist, dass sie keine Anerkennung erfahren und kaum sozialen Netzen zugehören.Diejenigen, die sich in einem “Normalarbeitsverhältnis befinden, haben Angst vor Arbeitslosigkeit und sozialem Abstieg. Die Sorge hat sich verstärkt, denn mit der SGB II-Reform sichert der Sozialstaat erwerblosen Menschen nicht mehr den Status, sondern nur noch die Existenz.
Berliner Beschäftigungszuwachs großteils prekär und nicht existenzsichernd:
Der Beschäftigungszuwachs der letzten Jahre ist in Berlin hauptsächlich auf die Zunahme atypischer, häufig prekärer Beschäftigungs-verhältnisse zurückzuführen. Zwar ist auch in Berlin das Normalarbeitsverhältnis noch vorherrschend, aber andere Beschäftigungsformen sind für viele Menschen zum Erwerbsalltag geworden. Immer mehr ArbeitnehmerInnen sind befristet, oder in Teilzeit beschäftigt – arbeiten in Mini- oder Midi-Jobs und in Leiharbeit – viele absolvieren Praktika. Sie pendeln zwischen geförderter und nicht geförderter Beschäftigung; sind zwischen existenzsichernder und Armut trotz Erwerbstätigkeit hin- und hergerissen – Sie kämpfen ständig um die Aussicht auf stabile Beschäftigung und echte Perspektiven.
Ramona Pop (MdA) verwies in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Untersuchung des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB) die feststellt, dass die ArbeitnehmerInnen einen großen Teil der finanziellen und sozialen Kosten der Rezession tragen müssen. Und dass gerade die “atypisch Beschäftigten” und die sog. Randbelegschaften höheren Risiken in unsicheren Zeiten ausgesetzt sind.
Das Fazit: Jetzt in der Krise zeigen sich die Risiken der Flexibilisierung, die nicht mit ausreichendem sozialen Schutz verknüpft worden ist.
In Berlin spitzt sich diese Entwicklung stärker als im gesamten Bundesgebiet zu. Das wirtschaftliche Wachstum und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bleiben weit hinter der bundesweiten Entwicklung zurück. Berlin ist die Hauptstadt der Solo-Selbständigen, die oftmals aufstockende Leistungen erhalten müssen. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist Berlin die einzige Hauptstadt der Welt deren Einkommensniveau unter dem des Landesdurchschnitts liegt. Flexibilisierung bedeutet auch, dass die Grenzen zwischen Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit fließender werden.
Berlin braucht mehr und bessere Arbeitsplätze. Jetzt müssen die Weichen für die grüne Ökonomie der Zukunft gesetzt werden. Damit kann Berlin den Jobboom in der Umweltbranche vorantreiben und neue Arbeitsplätze schaffen, z.B. in den Bereichen der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz oder Gebäudesanierung.
Ernüchternde Bilanz – Vier Jahre Grundsicherung
Vor nunmehr vier ein halb Jahren kam es zu der gravierendsten Veränderung der sozialen Sicherungssysteme seit Bestehen der Bundesrepublik– der sog. Hartz IV –Reform. Keine andere Reform stand und steht so im Fokus – politisch wie auch öffentlich. Kern dieser Reform war die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II.
Helmut Rudolph, Leiter der Forschungsgruppe “Dynamik der Grundsicherung” am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg, stellte in seinem Referat „Aktivierung, Erwerbstätigkeit und Teilhabe – Vier Jahre Grundsicherung für Arbeitssuchende“ fest, dass das SGB II grundsätzlich besser ist, als sein Ruf. Deutlich wurde in der Bilanz aber, dass wir weder bei der Bekämpfung von Langzeiterwerbslosigkeit noch beim Bemühen Menschen dauerhaft von Leistungen der Grundsicherung unabhängig zu machen, gut aufgestellt sind. Vielfach ist eine Beendigung des Leistungsbezugs nicht dauerhaft. Etwa 40 Prozent der Personen sind spätestens nach einem Jahr erneut auf staatliche Unterstützung angewiesen.
Die Grundsicherung wird überwiegend von Bedarfsgemeinschaften geprägt, die über längere Zeiträume durchgehend oder wiederholt bedürftig sind. Alleinerziehende haben ein erhöhtes Armutsrisiko und sind daher auch in höherem Maße auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SBG II angewiesen.
All diese Befunde treffen wir in geballter Form in Berlin an. Die Langzeiterwerbslosigkeit ist erschreckend hoch und wir in Berlin wissen leider nur zu gut, was verfestigte Langzeiterwerbslosigkeit für Menschen bedeutet. Trotz gewaltiger Konjunkturprogramme bleiben langzeitarbeitslose Menschen ohne Perspektive. Berlin hat den Aufschwung nicht genutzt und steht nach sieben Jahren Rot-Roter Koalition schlecht da, sowohl SPD als auch Linke haben es versäumt, den Grundstein für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung zu legen. Anstatt zielgerichtet Erwerblose so zu qualifizieren, dass diese auch von dem milliardenschweren Konjunkturprogramm profitieren können, werden erfolgreiche Programme wie “Zusatzjobs und Bildung” gekürzt. U.a. wurde auch das Nachholen von Schulabschlüssen gestrichen.
Neuordnung der Jobcenter – keine Lösung in Sicht:
Die Beratung, Betreuung und Förderung erwerbloser Menschen in den Jobcentern steht ständig im Dauerfeuer der Kritik. Individuelle Förderung und passgenaue Bildung und Vermittlung in Arbeit sind immer noch die Ausnahme als die Regel. Die Jobcenter kommen auch im fünften Jahr ihres Bestehens nicht zur Ruhe. Unzählige Gesetzesänderungen, ständige Personalprobleme und eine Klageflut vor den Sozialgerichten machen die Arbeit noch schwieriger.
Demnächst erwartet das Berliner Sozialgericht die 70.000. Klage. Zu fast 70 Prozent sind dies Entscheidungen zur Grundsicherung – also Mietzuschüsse, Warmwasserpauschalen, Renovierungsbeihilfen oder die Zulässigkeit von Kürzungen. Die Erfolgsquote gibt den Klagenden recht: Fast die Hälfte von ihnen erstreitet zumindest einen Teilerfolg. Nach dieser Zeit und angesichts dieser Zahl sind das keine Anfangsschwierigkeiten mehr, die Probleme liegen im System. Dies macht deutlich, dass es im Zuge der Neuordnung der Jobcenter insbesondere auch strukturelle Probleme beseitigt werden müssen.
Im Zuge der Einführung des SGB II kam es 2004 zu einem politischen Kompromiss bezüglich der Betreuung von ALG-II EmpfängerInnen in Form von drei Modellen:
- die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zwischen Arbeitsagentur und Kommune – das am häufigsten praktizierte Modell (rund 350 bundesweit) und auch in Berlin wird dieses Modell praktiziert – gleich 12 mal;
- das Modell der getrennten Aufgabenwahrnehmung wird bundesweit nur 23 Mal praktiziert – hier wurde kein Vertrag zwischen Agentur und Kommune geschlossen;
- Das sog. Optionsmodell, die Alleinzuständigkeit der Kommune für alle Leistungen (zugelassene kommunale Träger) wird in 69 Stadt- oder Landkreisen praktiziert.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Modell der ARGEn Ende 2007 für verfassungswidrig erklärt. In der Folge wurden verschiedene Modelle geprüft, begutachtet und diskutiert, um letztendlich mehr oder weniger wieder beim alten Modell zu landen – also der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung, was im großen und ganzen inzwischen auch funktioniert – allerdings mit neuem Namen – ZAG – Zentrale Arbeitsgemeinschaft .
Um dieses Modell für die Zukunft abzusichern, wollten Bundesarbeitsminister Scholz und die Länder das Grundgesetz ändern. Soweit so gut, aber die Rechnung wurde ohne die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemacht, denn diese blockiert nun eine grundgesetzliche Absicherung der ARGE – völlig unverständlich und auch gegen das Votum der CDU-regierten Länder.
Die Gründe der Unionsfraktion für die Ablehnung überzeugen nicht. Die im Dezember 2007 für verfassungswidrig erklärte Organisation der Jobcenter könne nicht dadurch korrigiert werden, dass man – wie im Kompromiss von Scholz, Rüttgers und Beck vorgesehen – die Verfassung ändere. Außerdem sei der Kompromiss ein Programm zum Bürokratieaufbau. Angesichts des Mangels an rechtlich und politisch verwirklichbaren Alternativen zu dem Kompromiss mutet diese flüchtige und pauschale Kritik schon fast zynisch an. Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass sie sich gegen eine gute und zuverlässige Betreuung für Langzeiterwerbslose entschieden haben.
Statt eines Gesetzgebungsprozesses steht jetzt maximale Unsicherheit über die Zukunft der Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen im SGB II im Raum.
In einer ersten Reaktion auf die Blockadehaltung der CDU/CSU hat Bundesarbeitsminister Scholz die Rahmenverträge der Bundesagentur für Arbeit mit den Kommunen, die wie in Berlin Ende 2009 ausgelaufen wären, bis zum 31.12.2010 verlängert.
Angesichts der schnell steigenden Zahl an Arbeitslosen infolge der Finanzmarkt- und Konjunkturkrise wäre eine zügige Lösung das Gebot der Stunde gewesen. Wird eine Lösung stattdessen auf die lange Bank geschoben oder kommt am Ende gar nicht zustande, werden angesichts der unsicheren Perspektive bisherige Mitarbeiter die ArGen verlassen und offene Stellen nicht besetzt werden können. Die arbeitslosen Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, werden die Leidtragenden sein.
Erfolgt kein gesetzgeberisches Handeln, dann würden die jetzigen Arbeitsgemeinschaften (ArGen) aus Agenturen für Arbeit und Kommunen sukzessive auseinander fallen, da Verträge auslaufen und Liegenschaften nicht mehr gemeinsam genutzt werden können. Ab 2011 ergibt sich dann automatisch eine getrennte Trägerschaft zwischen BA und Kommune.
Eine rein kommunale Trägerschaft, wie von der FDP und Teilen der Union gefordert, erfordert in reiner Umsetzung ebenfalls eine Grundgesetzänderung. Einfachgesetzlich wäre lediglich eine Aufgabenübertragung an die Länder möglich (unter Zustimmung des Bundesrates). Diese Lösung würde das Ende der Bundesverantwortung für Langzeitarbeitslosigkeit bedeuten.
Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich für eine Grundgesetz-Änderung zur Ermöglichung der Zusammenarbeit von Agenturen und Kommunen aus, sowie für die finanzielle und leistungsrechtliche Verantwortung des Bundes.
Ramona Pop (MdA) machte deutlich, dass das Prinzip der “Hilfe aus einer Hand” auch zukünftig erhalten bleiben muss. Ebenso forderte die im Zuge der Neuordnung der Jobcenter die Beseitigung struktureller Probleme ein.
















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