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(Presseerklärung vom 09.02.2010)
Ramona Pop, Fraktionsvorsitzende, erklärt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Kinderregelsätzen von ALG-II-EmpfängerInnen:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung in die Pflicht genommen, bis zum Jahresende die Kinderregelsätze transparent und bedarfsgerecht neu zu berechnen. Berliner Kinder sind von diesem Urteil besonders betroffen, denn in Berlin lebt jedes dritte Kind von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Es ist ein Skandal, dass Kinder ein Armutsrisiko sind und ein hohes Armutsrisiko haben. Wir fordern daher schon lange, die Kinderregelsätze armutsfest und kindgerecht zu erhöhen.
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